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Thema: PeKa Radio

  1. #1
    Avatar von PeKa
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    PeKa Radio

    Jo ich mal wieder mti einer meiner "super genialen" Ideen... Naja ich hab letztens so in der Sbahn Musik gehört und dachte mir "Wie wärs wenn ich meine Musik mit anderen Teile? Und sie ihre Musik mit mir?", dadurch bin ich auf die Idee gekommen Jeden Freitag Abend und Samstag Abend (Wenns läuft auch öfter) Internetradio zu streamen. So ihr fragt euch sicher warum ich das hier poste, naja ich dachte mir vielleicht habt ihr Lust mit zu machen, wenn ihr interesse habt euch das Ganze mal zu geben wäre ich erfreut ein paar Song Wünsche von euch hier zu sehen Erlaubt ist eigentlich alles was euch an Musik gefällt der Stream gibt auch die Song Titel wieder so findet der Eine oder Andere vielleicht auch neue Musik die ihm gefällt. Ich hatte mir überlegt da ich ja auch Mikrofon etc. streamen kann vielleicht 30 min irgentwas zu labern hier bin ich auch offen für Vorschläge und Themen die ich eurer Meinung nach mal ansprechen sollte. Hier kann ich auch gerne mal Leute von euch hinzuziehen die mit mir diskutieren usw.

    Naja wie gesagt ma wd ne Idee die mir so aus Langeweile gekommen ist, joa mal sehen was ihr davon haltet Wünsche also gern gesehen.

    MfG PeKa

  2. Nach oben    #2
    Avatar von Raen
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    An sich ganz nett, aber ich fürchte, das ist rechtlich nicht ganz legal. Ich bin kein Anwalt, aber du wirst höchstwahrscheinlich Nutzungsrechte für jeden Track den du abspielen willst brauchen. Es gibt zwar auch viele Songs, die unter einer freien Lizenz laufen, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du auch geschützte Musik abspielen willst.

  3. Nach oben    #3
    Avatar von PeKa
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    Zitat Zitat von Raen Beitrag anzeigen
    An sich ganz nett, aber ich fürchte, das ist rechtlich nicht ganz legal. Ich bin kein Anwalt, aber du wirst höchstwahrscheinlich Nutzungsrechte für jeden Track den du abspielen willst brauchen. Es gibt zwar auch viele Songs, die unter einer freien Lizenz laufen, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du auch geschützte Musik abspielen willst.
    Hm ja daran hab ich schon gedacht. Problem ist Dubstep und Elektro wäre einfach da weiß ich z.B durch YouTube und andere Seiten das das Streamen legal ist jetzt wer sie kennt z.B Borgore, ZED, Netsky das wäre kein Problem...bei Metal und sonstigem is der großteil auch Lizenzfrei aber ich werde es so handhaben jeder Song der hier gepostet wird wird von mir überprüft und ich schau in wiefern ich die Rechte dazu besitzte diese zu streamen

  4. Nach oben    #4

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    *öffnet den stinkenden Klugschisskarton*

    Was haben wir denn da? Oh .. das Urheberrecht ...

    *blinzelt geblendet*

    Bevor du dich so richtig und amtlich in die Scheiße reitest, das ein oder andere Wort mit auf den Weg. Nicht falsch verstehen. Nur zur Info … ganz und gar nicht zur Belehrung … oder Abschreckung.

    Nach deutschem Recht kann der Urheber sein Recht nicht übertragen … nur Nutzungsrechte einräumen. I.d.R. erlischt dies 70 Jahre nach dem Tode, was es auf der einen Seite erschwert, ein Nutzungsrecht vom Urheber selbst zu erlangen, auf der anderen Seite nach dessen Tod die verhandelnden Fraktion auf die Seite der Erben verlegt. Wer auch nur ansatzweise einen Blick auf das Erbrecht geworfen hat, dürfte im Bilde sein, dass dies die Sache im Regelfall nicht vereinfacht.

    Das abspielen von Tracks ist im Einzelfall nur dann erlaubt, wenn ein genereller oder ein spezieller Vertrag besteht. Der überwiegende Teil der Künstler schließt einen Rahmenvertrag mit einer Verwertungsgesellschaft ab, deren Auftrag es ist, die Rechte von Textern, Komponisten und Künstlern wahrzunehmen … dies sind primär die GEMA und die GvL. Je nach Gemengelage sind da aber auch noch andere, teilweise ausländische Gesellschaften involviert. Da sich die Rechtssysteme der EU und assoziierter Staaten immer weiter annähern, bedarf es einer genauen Recherche was geht, und was eben nicht geht …

    Du hast eine Kombo gefunden, deren Elaborate nicht bei der GEMA oder sonstwo gemeldet sind? Tolle Wurst! Das bedeutet aber nur, dass die Band/der Interpret die Rechte selbst wahrnimmt. Für eine Ausstrahlung oder den Stream ist zwingend das Einverständnis erforderlich – die sog. Freistellungserklärung.

    Ich lass mal außen vor, dass und wieviel Gebühren jeweils an Verwertungsgesekllschaften abzuführen sind und ob – nach Landesrecht – inzwischen selbst Lizenzen für Webradios erforderlich sind. Die ganze Nummer ist keine Rechtsberatung und erhebt ganz sicher keinen Anspruch auf Information in Bezug auf den komplexen Umfang rechtlicher Belange in der Sache, sondern soll als Anreiz dienen, sich damit eingehend zu befassen.

    *wischt den Dreck auf und macht den Karton zu*


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