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  1. #1
    Avatar von kai
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    Frage zur Mietunterstützung

    ich (18) halte es zuhaus net mehr aus... muss jetzt drinent ausziehen oder geh mit ein zug kuschelen...
    ich bin in einer ausbildung und verdiene 350 euro in monat (erstes lehr jahr)

    so ich hab auch eine schöne 2 zimmer wohnung gefunden (46m²) 10km von arbeitsplatz weg
    so sie würde 230 euro kalt und bzw 300 euro warm kosten

    da ich weis das ich mein kinder geld mitnehmen kann wen ausziehe (da ich noch nicht über 25 bin)und das es förderungen gibt (bab ect.)
    wollte ich fragen
    ob wer weis wie viel ich so bekommen könnte und wie bzw wo den antrag stellen müsste
    (arbeitsamt/gemeindehaus oder wo??)
    sonstige hilfen und tipps wären auch angebracht und nett

  2. Nach oben    #2
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    Zitat Zitat von kai Beitrag anzeigen
    ich (18) halte es zuhaus net mehr aus... muss jetzt drinent ausziehen [...]
    sonstige hilfen und tipps wären auch angebracht und nett
    Zunächst einmal, ich wünschte ich hätte mit 18 diesen Schritt getan, manchmal ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende.

    Ich bin zwar kein Fachmann für die für Deinen Fall geltenden Bestimmungen, aber ich habe des öfteren mit "Bürokratendeutsch" zu tun und werde mal sehen, was ich rausfinden kann.

  3. Nach oben    #3
    Avatar von Nyan
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    Müsst man sowas nicht am Bürgeramt der Stadt erfahren können?

  4. Nach oben    #4
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    Ich fasse mal ein paar Dinge zusammen, die ich bis jetzt herausgefunden habe:

    Wenn ich Dich richtig verstanden habe, machst Du eine betriebliche, also eine "klassische" duale Ausbildung(?).
    Damit wäre zunächst einmal klar, dass Du keinen Anspruch auf BAföG hättest:
    Ausbildungen ohne BafögNicht gefördert nach dem BAföG werden betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System. Ebenso wenig der Besuch der Berufsschule.
    http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/f...usbildung.html

    Deine Vermutung bzgl. des Kindergeldes scheint richtig zu sein.
    1. Aufgrund Deines Alters / Ausbildung besteht für Dich ein Anspruch.
    2. Wenn Du eine eigene Wohnung hast, hast Du Anspruch darauf, dass Du das Geld bekommst.
    3. Aber: Das Kindergeld wird grundsätzlich erst einmal an die Eltern gezahlt. Mit der eigenen Wohnung kannst Du aber eine Direktauszahlung beantragen.

    Für das Kindergeld ist die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig.
    http://www.123recht.net/kindergeld-t...-__f22887.html
    http://www.kindergeld.net/wer-zahlt-das-kindergeld.html

    Früher gab es eine Einkommensgrenze von 8.004,- Euro (Brutto). Es scheint so, als wäre die mittlerweile aufgehoben oder geändert worden. Das klärst Du am besten mit der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Wenn Deine Eltern aber derzeit Kindergeld für Dich bekommen, dann ist eigentlich klar, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
    http://www.treffpunkteltern.de/elter...ildung_410.php

    Dann gibt es noch zwei weitere Sachen, die Dir helfen könnten.
    1. Wohngeld
    http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld

    2. Bildungskredit, wobei ich damit sehr, sehr vorsichtig wäre.
    Das wichtigste zuerst: Der Bildungskredit ist unabhängig von Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, Schüler, Studenten oder seiner Eltern. Und: durch Ausfallbürgschaften des Bundes sind die Darlehenskonditionen sehr günstig.
    http://www.sozialhilfe24.de/bafoeg/bildungskredit.html

  5. Nach oben    #5
    Avatar von kai
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    danke für die gute antwort
    aber eine direkte unterstützung müsste ich doch eig auch bekommen?
    aber danke hilft mir sehr weiter

  6. Nach oben    #6
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    Zitat Zitat von kai Beitrag anzeigen
    [...]aber eine direkte unterstützung müsste ich doch eig auch bekommen?
    [...]
    Ja, aber die musst Du explizit beantragen.
    Und ich würde fast darauf wetten, dass man auf dem Amt versuchen wird, Dir das auszureden oder Dir einzureden, dass das in Deinem Fall nicht geht. Also ggf. hart bleiben und vor allem nicht abwimmeln lassen.


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